IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Keine verstärkte Nordausrichtung!

Seit Juni 2014 wird jeden Samstag und Sonntag sowie an deutschen Feiertagen zwischen 7 und 9 Uhr ausschliesslich ab den Pisten 32 und 34 nach Norden gestartet. An den betroffenen Tagen werden dadurch rund 30 zusätzliche Nordstarts über das Einzugsgebiet der IG-Nord ausgerichtet.

Ohne auf einen Dialog mit den Gemeinden und der Bevölkerung einzutreten und ohne stichhaltige Gründe zu liefern, hat der Flughafen die ursprünglich auf zwei Monate befristete Testphase um ganze sieben Monate verlängert. Und das Gesuch für die definitive Einführung mit dem Betriebsreglement 2014 liegt bereits vor.

Doch damit nicht genug! Das neue Betriebsreglement sieht weitere einschneidende Massnahmen vor: Die ganz grossen Flugzeuge sollen auf der Nordpiste 32 rund 300 Meter tiefer als bisher über weite Teile des Nordens abdrehen können, was zu einer wesentlich stärkeren Beschallung weiter Gebiete führt. Zudem soll mit dem Bau von neuen Schnellabrollwegen an den Pisten 28 und 34 das Volumen um ein bis zwei Flugzeuge pro Stunde erhöht werden können.

Hinzu kommt, dass Nordstarts vermehrt auf der kürzeren Piste 32 und nicht mehr ausschliesslich auf der Piste 34 ausgeführt werden sollen. Mit der Forderung nach einer Verlängerung der Piste 32 gegen Norden könnte die Kapazität noch weiter gesteigert und die ohnehin schon ausgeprägte Nordausrichtung zusätzlich akzentuiert werden.

Einsprache gegen neues Betriebsreglement

Die IG-Nord-Gemeinden haben gegen das neue Betriebsreglement 2014 Einsprache eingereicht. Wir fordern unter anderem einmal mehr eine möglichst gerechte Verteilung des Fluglärms und deshalb die Streichung der Nordstarts während der lärmsensiblen Stunden von 7 bis 9 Uhr an den Wochenenden sowie an deutschen Feiertagen.

Vom Flughafen profitieren alle Regionen. Das heisst aber auch, dass alle einen Anteil der Belastungen durch den Fluglärm zu tragen haben. Das Betriebsreglement 2014 nimmt jedoch ganz offensichtlich die politische Forderung zur Entlastung des Südens auf.

Wir wehren uns dezidiert gegen die anhaltende Intensivierung der Nordbelastung. Es darf nicht sein, dass unserer Region immer stärker die Hauptlast des Fluglärms aufgebürdet wird.

Mehr Informationen

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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