IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

SIL-Objektblatt: Nein zum Kniefall vor Partikularinteressen

Eglisau, 27.09.2016: Die IG-Nord begrüsst es, dass nach jahrelangen Ankündigungen und Spekulationen mit dem Entwurf zum SIL-Objektblatt heute endlich die Fakten auf dem Tisch liegen. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Anliegen der Gemeinden im Norden übergangen und z. B. ohne jegliche betriebliche Notwendigkeit Pistenverlängerungen im SIL verbindlich festgelegt werden. Die IG-Nord wird die Anhörung nutzen, um das Objektblatt im Detail zu studieren und die Interessen der Nord-Gemeinden mit Nachdruck zu verfechten.

Die IG-Nord hat kein Verständnis, dass mit dem SIL Pistenverlängerungen zementiert werden sollen. Im luftfahrtpolitischen Bericht vom Februar 2016 hat der Bundesrat richtigerweise postuliert, dass kein betrieblicher Bedarf für Pistenverlängerungen bestehe. Aufgrund des laufenden Trends hin zu grösseren und voll ausgelasteten Maschinen wird das heutige Pistensystem auch auf lange Sicht hinaus genügen, um die Nachfrage zu decken – wenn es optimal genutzt wird. Seit 2004 verzeichnet der Flughafen Zürich kein Wachstum mehr bei der Anzahl Flüge, die heute immer noch rund 20 % unter ihrem Spitzenwert im Jahr 2000 liegt. „Die Kehrtwende bei den Pistenverlängerungen macht hellhörig und lässt Zweifel aufkommen, ob sich im SIL eine ausgewogene Interessenabwägung zwischen dem Flughafen und allen Regionen niederschlägt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IGNord.

Die IG-Nord vermisst im Entwurf des SIL-Objektblattes Ansätze, um die bestehende Flughafeninfrastruktur optimal zu nutzen. Darunter fallen auch die bisher politisch verhinderten Südstarts geradeaus zu Spitzenzeiten, welche die Auslastung am Mittag signifikant entschärfen könnten. Dadurch käme es zu weniger Verspätungen im Tagesverlauf und zu weniger Verspätungsabbau während der Nachtstunden, insbesondere zwischen 23.00 und 23.30 Uhr. Mehr Lärm erwächst dem Süden dadurch nicht, im Gegenteil: Von einem Verspätungsabbau profitieren alle Regionen um den Flughafen, weil die Belastung in den besonders lärmsensitiven Nachtstunden reduziert würde. Diese Lösung haben 137 Nord-, Ost- und West-Gemeinden rund um den Flughafen bereits im Sommer 2015 präsentiert.

Als hauptbetroffene Region um den Flughafen fordert die IG-Nord, dass alle Regionen die Lasten des Flugbetriebs gemeinsam mittragen. Sie wird den Entwurf des Objektblatts mit ihren Mitgliedern im Detail studieren und ihre Positionen für eine faire und ausgewogene Flughafenpolitik im Rahmen der Anhörung mit aller Konsequenz vertreten.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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