IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Fluglärm-Index

Der Monitoringwert ZFI weist die Zahl der vom Fluglärm am Tag stark belästigter und in der Nacht im Schlaf stark gestörter Personen aus. Der Regierungsrat legte mit 47‘000 Personen einen Richtwert fest, welcher nicht überschritten werden soll. Bei einer Überschreitung muss er Massnahmen aufzeigen, mit welchen der Richtwert wieder eingehalten werden kann. Gemäss Bericht zum ZFI für das Jahr 2011 sind aber bereits 53‘704 Personen vom Fluglärm stark betroffen. Der Richtwert ist bereits mehrmals deutlich überschritten worden!

Mehr Fluglärm ist unzumutbar!

Der jährlich ausgewiesene Monitoringwert stieg bisher Jahr für Jahr an und es konnten noch keine geeigneten Massnahmen realisiert werden, um zukünftig den Richtwert von 47‘000 Personen einhalten zu können. Deshalb steht für die IG-Nord fest: Mehr Fluglärm ist nicht mehr zumutbar!

Nachtflugverbot muss eingehalten werden

Seit dem Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine auf sieben Stunden verlängerte Nachtsperrordnung. Diese gilt ab 23 Uhr, mit der Zulassung von Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr, und dauert bis 6 Uhr. Trotzdem ist die Anzahl der in der Nacht gestörten Personen gegenüber früher angestiegen. Die IG-Nord fordert deshalb die konsequente Einhaltung des Nachtflugverbotes. Dieses darf nicht zunehmend mit Ausnahmebewilligungen durchlöchert werden.

Leisere Flugzeuge ja, aber nicht mehr Flugbewegungen

Die IG-Nord begrüsst die Erneuerung der Kurzstreckenflotte der SWISS ab 2014 durch neue Flugzeuge mit deutlich leiseren Triebwerken, weil dies zu einer Lärmentlastung der Bevölkerung führt. Diese darf nicht mit einer Erhöhung der Flugbewegungen kompensiert werden.

Förderprogramm „Wohnqualität Flughafenregion“ wird begrüsst

Mit der Revision der ZFI-Verordnung werden Fördermassnahmen im Bereich der Wohnqualität konkretisiert. Die IG-Nord begrüsst es, dass raumplanerische Massnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene, welche durch den Betrieb des Flughafens Zürich ausgelöst werden, jetzt finanziell durch den Kanton unterstützt werden. Profitieren werden davon auch Hauseigentümer durch finanzielle Unterstützung für Schallschutzmassnahmen bei erneuerten oder ersetzten Wohnbauten. Diese Fördermassnahmen sind zu verstärken!

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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