Bülach, 01.10.2012: Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Die IG-Nord will seine Umsetzung aktiv mitgestalten. Sie wehrt sich gegen Ausbaupläne und Lärmkanalisierungen, die unter dem vermeintlichen Deckmantel des Staatsvertrages ins Feld geführt werden.
Der Staatsvertrag bürdet der Schweizer Bevölkerung eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen deutlich mehr Flüge über Schweizer Gebiet geführt werden müssen.
Das BAZL und die Flughafen Zürich AG haben bereits präsentiert, wie sie den Staatsvertrag umzusetzen gedenken: Mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sollen die Flugbewegungen über dem Norden und dem Westen sowie neu noch stärker über dem Osten kanalisiert werden. Das ist weder betrieblich noch volkswirtschaftlich nötig und für die Erfüllung des Staatsvertrages nicht notwendig. Es liegt auf der Hand, dass die Flughafen Zürich AG die Vereinbarung mit Deutschland als Vorwand nimmt, um erstens ihre Ausbaupläne und zweitens ihr favorisiertes Betriebsregime durchzusetzen.
Die direktbetroffenen Gemeinden werden in der politischen Verteilungsdiskussion kaum noch angehört. „Die Verteilungsdebatte darf nicht über unsere Köpfe hinweg geführt werden. Wir wollen eine Umsetzung, die den Anliegen aller Regionen und den Entwicklungsperspektiven der Gemeinden Rechnung trägt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Kernforderungen der IG-Nord zur Umsetzung des Staatsvertrages
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Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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