Bülach, 07.03.2013: Die kleine Kammer hat heute den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland angenommen. Die IG-Nord erwartet von den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sie sich für eine faire Verteilungslösung unter Berücksichtigung aller Regionen, einen Flugbetrieb auf dem bestehenden Pistensystem und den weiteren Einbezug der direktbetroffenen Gemeinden einsetzen.
Im Einklang mit den AGL-Gemeinden und dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich stellt die IG-Nord folgende Forderungen an die Umsetzung des Staatsvertrages:
1. Faire Fluglärmverteilung im Sinne einer weiter entwickelten Variante 5 (Rotation), weil
2. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten, weil
3. Die hauptbetroffenen Gemeinden sind in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte formell einzubinden, weil
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
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