Der am 2. Juli 2012 paraphierte Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden von 20 bis 9 Uhr. Hingegen wird die Anzahl der zugelassenen Flugbewegungen nicht begrenzt. Der Staatsvertrag gilt spätestens ab dem 1. Januar 2020.
Die Behörden- und Bürgerorganisationen nehmen den Staatsvertrag zur Kenntnis. Es obliegt nun den eidgenössischen und den deutschen Räten, die Ratifizierung zu beschliessen.
Der Staatsvertrag bürdet der Schweizer Bevölkerung eine schwere Hypothek auf, da insbesondere während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends deutlich mehr Flüge über Schweizer Gebiet geführt werden müssen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL spricht von mindestens 20‘000 Flügen pro Jahr. Die Diskussion, wie diese Flüge verteilt werden sollen, muss erst noch geführt werden.
Das BAZL und die Flughafen Zürich AG haben bereits präsentiert, wie sie den Staatsvertrag umzusetzen gedenken: Mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sollen die Flugbewegungen über dem Norden und dem Westen sowie neu noch stärker über dem Osten kanalisiert werden (gemäss Betriebsvariante J SIL-Objektblatt). Das ist jedoch weder vertraglich festgelegt noch betrieblich nötig, um den Staatsvertrag einzuhalten. Es liegt auf der Hand, dass die Flughafen Zürich AG die Vereinbarung mit Deutschland als Vorwand nimmt, um erstens ihre Ausbaupläne und zweitens ihr favorisiertes Betriebsregime durchzusetzen.
Der Bund hat für die innerschweizerische Verteilungsdiskussion verschiedene Kantone eingeladen. Ein Einbezug der betroffenen Gemeinden scheint aus Berner Sicht äusserst unerwünscht zu sein. Es geht nicht an, dass die Verteilungsdebatte über die Köpfe der Direktbetroffenen hinweg geführt wird. Die lärmbetroffenen Gemeinden sind einzubeziehen.
Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes will der Bund die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung und auch des Kantonsrates massiv einschränken. Es darf nicht sein, dass die politische Entscheidungskompetenz zum Flughafen Zürich in Bern zentralisiert und Volk und Parlament im Kanton Zürich entmündigt werden.
Mit der Umsetzung des Staatsvertrages werden, mit Ausnahme des Südens, die umliegenden Regionen noch mehr belastet. Umso wichtiger ist es, dass die lärmgeplagte Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm geschützt wird.
Der Flughafen verfolgt eine Wachstumsstrategie und will einzig aus diesem Grund Pisten verlängern. Das ist weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich.
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat im November 2007 den Zürcher Fluglärmindex angenommen. Mit diesem Monitoring-Instrument wird jährlich erhoben, wie viele Personen stark von Fluglärm belästigt werden. Es ist gesetzlich festgehalten, dass die Zürcher Regierung Lösungen erarbeiten muss, wenn der Richtwert von 47‘000 Personen überschritten wird.
Bereits im letzten ZFI-Bericht wurde eine deutliche Überschreitung des Richtwerts ausgewiesen. Es liegt auf der Hand, dass ein durch den Staatsvertrag bedingtes Flugregime den ZFI zusätzlich strapazieren wird. Die zusätzlich 20‘000 Anflüge müssen ja während der besonders sensiblen Morgen- und Nachtstunden verteilt werden.
Am ZFI und dem Richtwert von maximal 47‘000 stark von Fluglärm belästigten Personen muss festgehalten werden. Eine Erhöhung dieses Wertes kommt für uns nicht in Frage, vielmehr muss der Regierungsrat jetzt Lösungen zur Einhaltung aufzeigen.
Der Staatsvertrag darf nicht ohne Unterstützung der Zürcher Bevölkerung und seiner politischen Instanzen umgesetzt werden. Die Behörden- und Bürgerorganisationen werden gemeinsam alle politischen Mittel ergreifen, um sicherzustellen, dass
|
Positionspapier zum Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland (als PDF)
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung