Bülach, 03.12.2012: Der ZFI steigt und steigt. Gemäss dem Zürcher Regierungsrat wurden 2011 durchschnittlich 53'704 Personen pro Tag stark vom Fluglärm belästigt. Das sind 6 Prozent mehr als 2010, und bereits damals wurde der vom Regierungsrat festgelegte ZFI-Richtwert um 4‘000 Personen überschritten. Die von der Regierung vorgestellten Massnahmen haben die erhoffte Wirkung verfehlt.
Der heute vom Zürcher Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker vorgestellte ZFI-Bericht ist ernüchternd. Der ZFI-Richtwert von maximal 47‘000 Personen wurde erneut übertroffen. Die Fluglärmbelastung hat sich im Vergleich zur Vorperiode sogar um 6 Prozent verstärkt.
Der Bericht zeigt auf, dass der Anstieg des ZFI einerseits mit dem Bevölkerungswachstum, andererseits aber auch mit der höheren Anzahl Flugbewegungen zusammenhängt. Ausserdem macht er deutlich, dass die vom Regierungsrat präsentierten Massnahmen die Fluglärmbelastung bisher noch nicht reduzieren konnten. Darüber hinaus bestehen auch im Zusammenhang mit dem zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelten Staatsvertrag Unsicherheiten, welche die Bevölkerung rund um den Flughafen noch zusätzlich belasten könnten.
Mehr Fluglärm ist nicht zumutbar. Die IG-Nord fordert daher, dass der Flughafen auf kapazitätsfördernde Massnahmen wie Pistenverlängerungen verzichtet und die Flugbewegungen in den Nachtstunden weiter reduziert.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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