IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 7. März 2013

Parlament steht beim Staatsvertrag in der Pflicht

Bülach, 07.03.2013: Die kleine Kammer hat heute den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland angenommen. Die IG-Nord erwartet von den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sie sich für eine faire Verteilungslösung unter Berücksichtigung aller Regionen, einen Flugbetrieb auf dem bestehenden Pistensystem und den weiteren Einbezug der direktbetroffenen Gemeinden einsetzen.

Im Einklang mit den AGL-Gemeinden und dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich stellt die IG-Nord folgende Forderungen an die Umsetzung des Staatsvertrages:

1. Faire Fluglärmverteilung im Sinne einer weiter entwickelten Variante 5 (Rotation), weil

  • damit die Akzeptanz in den tatsächlich betroffenen Gemeinden und Städten verbessert und eine minimale Wohnqualität trotz der unvermeidlichen Mehrbelastungen in allen Teilen der Flughafenregion erhalten werden kann;
  • dies den Grundsätzen des Zürcher Regierungsrates zur Flughafenpolitik vom 23. August 2000 und dem breit abgestützten Schlussbericht des Runden Tisches Flughafen Zürich vom 29. Januar 2002 entspricht;
  • es nicht hinnehmbar ist, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird.

2. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten, weil

  • die reale Entwicklung der Flugbewegungszahlen (nicht zu verwechseln mit der Anzahl Personentransporte) keinen Ausbaubedarf erkennen lässt;
  • die notwendige Kapazitätserhöhung in den Bewegungsspitzen des Flughafens mittels betrieblicher Massnahmen und Optimierungen („Straight-out-16“, Schnellabrollwege, etc.) erreicht werden kann;
  • der zur Diskussion stehende Staatsvertrag keinen Pistenausbau verlangt.

3. Die hauptbetroffenen Gemeinden sind in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte formell einzubinden, weil

  • nur sie umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm erleiden und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind;
  • der hauptbetroffenen Bevölkerung gebührend Gehör zugestanden werden muss und nicht nur den entfernter liegenden Regionen und Kantonen.

Parlament steht beim Staatsvertrag in der Pflicht (als PDF)

 
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