Vom Flughafen Zürich-Kloten profitiert die gesamte Bevölkerung. Das heisst aber auch, dass alle solidarisch die Belastungen durch den Fluglärm tragen sollen.
Die Verteilung der Flugbewegungen auf den Norden, den Süden, den Westen und den Osten hängt direkt mit dem Gerechtigkeitsverständnis einer solidarischen Schweiz zusammen.
Seit Jahrzehnten müssen die Gemeinden im Norden des Flughafens jährlich über hunderttausend Landungen und Starts ertragen.
Die IG-Nord wehrt sich gegen eine Intensivierung der Nordausrichtung. Es kann nicht sein, dass unserer Region immer stärker die Hauptlast des Fluglärms aufgebürdet wird.
Zwischen 23.00 Uhr – mit der Möglichkeit des Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr – und 6.00 Uhr ist per Gesetz ein Nachtflugverbot verhängt, das jedoch zu wenig konsequent eingehalten wird.
Die IG-Nord wehrt sich gegen eine Durchlöcherung der Nachtflugsperre. Der Flughafen und die Fluggesellschaften haben die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren.
Zürich-Kloten hat sich als Hub im internationalen Luftverkehr etabliert. Ein rein quantitatives Wachstum bringt der Wirtschaft, den umliegenden Gemeinden und der Bevölkerung keinen Mehrwert. 320'000 Flugbewegungen pro Jahr sind für Zürich-Kloten genug. Heute verzeichnet der Flughafen jährlich ca. 270'000 Starts und Landungen. Damit verfügt der Flughafen über grosszügige Wachstumsreserven, die für einen langen Zeitraum genügen.
Die IG-Nord lehnt zusammen mit dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, der IG West und der Region Ost den Ausbau der Pistensysteme des Flughafens Zürich-Kloten ab. Durch die geplante Pistenverlängerung gegen Norden und Westen würde das Zürcher Unterland zusammen mit den Gebieten im Osten und Westen des Flughafens und in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Thurgau übermässig stark belastet.
Der Bau einer Parallelpiste ist nicht zuletzt dank den Bemühungen der IG-Nord kein Thema mehr. Sie setzt sich weiterhin dafür ein, dass das so bleibt.
Die IG-Nord setzt sich zusammen mit den Anrainergemeinden des Flughafens dafür ein, dass vernünftige Lösungen bezüglich der Siedlungsentwicklung für die Gemeinden rund um den Flughafen realisiert werden können. Die Auswirkungen des Fluglärms dürfen den Entwicklungsspielraum der Gemeinden nicht in ein zu enges Korsett zwängen.
Die IG-Nord verlangt, dass die Wohnqualität um den Flughafen mit einer Verschärfung des Schallschutzes an Bauten gesteigert und somit die Einschränkungen für das Wohnen gelockert werden können.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
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