IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland

Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten

Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Wichtigster Punkt ist die Ausdehnung der Sperrzeiten: An Wochentagen sind zwischen 18 und 6.30 Uhr und an Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr Anflüge über deutsches Gebiet verboten. Heute dauert die Sperrzeit von 21 bis 7 Uhr und an Wochenenden bis 9 Uhr.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Flughafen Zürich verlangen zur Umsetzung des Staatsvertrages die Verlängerung der Pisten 28 und 34. Die Flugbewegungen sollen über dem Norden, Westen und Osten kanalisiert werden.

Unserer Bevölkerung bürdet der Staatsvertrag eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen mindestens 20‘000 zusätzliche Flugbewegungen über unserem Gebiet zu erwarten sind.

Keine Pisten verlängern

Die Absicht zu Pistenverlängerungen fusst ausschliesslich auf einer Wachstumsstrategie. Sie sind weder betrieblich notwendig noch für die Erfüllung des Staatsvertrages erforderlich. Das bestehende Pistensystem lässt gut 350‘000 Flüge pro Jahr zu. Mit heute gut 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr genügt die Gesamtkapazität noch für einen langen Zeithorizont.

Pistenverlängerungen schränken die Gemeinden aufgrund der raumplanerischen Auswirkungen zusätzlich in ihrer baulichen Entwicklung ein. Die dafür notwendigen Investitionskosten wären enorm und liessen sich nur mit einer Kapazitätssteigerung rechtfertigen. Das wollen wir nicht! Wir werden uns gegen allfällige Pläne wehren. Über einen Pistenausbau hat immer noch das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort!

Faire Fluglärmverteilung

Die Mehrbelastungen durch den Staatsvertrag können nicht alleine von den Nord- und Ostregionen getragen werden. Diese Gemeinden und Städte tragen schon heute die Hauptlast des Fluglärms. Wir fordern daher zusammen mit den West- und Ostgemeinden die Realisierung der Variante Rotation. Es ist nicht hinnehmbar, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird. Nur so kann die Akzeptanz trotz der Mehrbelastung in den betroffenen Gemeinden und Städten erhalten werden.

Einbezug der direkt betroffenen Gemeinden

Bei der Diskussion, wie die zusätzlichen mindestens 20‘000 Flüge pro Jahr verteilt werden sollen, verlangen wir den Einbezug der betroffenen Gemeinden. Wir sind es, welche umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm haben und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind.

Das scheint weder aus Berner noch aus Zürcher Sicht erwünscht zu sein. Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes soll jedenfalls die Einflussnahme der Zürcher Bevölkerung bei Flughafenfragen massiv eingeschränkt werden.

 
2025
Neuer Schub für raumplanerische Zusammenarbeit nötig
Medienmitteilung vom 23. September 2025: Mit der Anpassung des SIL-Objektblatts hat der Bundesrat eine langjährige Forderung der IG Nord endlich erfüllt. Jetzt braucht es neuen Schub für die raumplanerisch Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den IG-Nord-Gemeinden, den beteiligten Kantonen, dem Bund und dem Flughafen für die Raumplanung im Norden des Flughafens.
2025
Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.

2024
Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung