Bülach, 15.12.2011: Gemäss dem Zürcher Regierungsrat wurden 2010 durchschnittlich 50'757 Personen pro Tag stark vom Fluglärm belästigt. Das sind rund 4‘000 Personen mehr als der vom Regierungsrat festgelegte ZFI-Richtwert und 3‘700 Personen mehr als 2009. Nachdem die Flughafenlobby im Vorfeld der Abstimmung zum Pistenausbau-Stopp die Zürcherinnen und Zürcher stets mit wohlklingenden Worten zu beschwichtigen versuchte, will die IG-Nord jetzt endlich Taten sehen.
Rund drei Wochen nach dem Nein der Zürcher Stimmbevölkerung zur Pistenausbau-Stopp-Initiative hat der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker heute die neusten Zahlen zur Fluglärmbelastung der Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich präsentiert. Der konjunkturelle Aufschwung, der starke Franken und das grosse Bevölkerungswachstum iner betroffenen Region hätten gemäss seinen Erklärungen zu einer Überschreitung des ZFI-Richtwerts geführt.
Die nun vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass
Der Regierungsrat muss das Ruder nun endlich in die Hand nehmen und die angekündigten Massnahmen rasch umsetzen – sei es beim Flugverkehr, bei der Raumplanung oder aber der Wohnqualität. So könnten die Bewegungszahlen in den sensiblen Nachtrandstunden ohne jede technische Entwicklung, sei es bei der Lärmentwicklung der Flugzeuge, bei der Flugverkehrsführung oder bei der Qualität der Wohnhäuser vermindert werden.
Eine weitere wirksame Massnahme ist die Neuregelung der lärmabhängigen Landegebührenordnung, die von der Flughafen Zürich AG bis anhin stets hinausgezögert wurde. Mittelfristig kommen die in der ZFI-Verordnung versprochenen Beiträge an die Lärmsanierung von Gebäuden in den betroffenen Gebieten hinzu, die nicht nur eine Chance für deren Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch für die Umwelt bieten.
Der ZFI-Bericht ist unter www.vd.zh.ch/zfi abrufbar.
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
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