Einladung zum Positionsbezug an die Süddeutschen Kommunen im Landkreis Waldshut
Veranlassung
Die von den Immissionen durch den Flughafen Zürich hauptbetroffenen Gemeinden in der Schweiz und in Süddeutschland wurden bisher nicht adäquat in die Entscheidungsfindung über die Abwicklung des Luftverkehrs am Flughafen Zürich und in die Erarbeitung eines entsprechenden Staatsvertrags mit einbezogen. Die mangelnde Berücksichtigung der kommunalen Interessen führte auf Stufe Kanton und Bund (SIL-Prozess) zu unausgereiften Beschlüssen und langwierigen Blockaden zum Nachteil aller Beteiligten.
Die Gemeinden um den Flughafen sind legitimiert, die Flughafenpolitik mitzugestalten und machen diesen Anspruch geltend. Die Trägerschaft dieses Positionspapiers bündelt die Interessen der hauptbetroffenen Menschen im Norden, Osten und Westen des Flughafens über die Rheingrenze hinweg und vertritt diese nachhaltig.
Sie vertritt nachfolgende Grundhaltungen:
Lösungsparameter für den künftigen Betrieb
Die dereinst definitive Betriebsvariante soll eine genügende Leistungsfähigkeit aufweisen, um das wirtschaftliche Interesse der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich sicherstellen zu können. Sie soll auf eine maximale Verminderung der Gesamtbeschallung ausgerichtet sein. Dazu besteht ein erhebliches Optimierungspotential bei den Abflugrouten. Aus politischen Rahmenbedingungen resultierende, ökologisch und lärmtechnisch unsinnige Abflugrouten sind möglichst zu vermeiden (Left-Turn-Out-Abflüge Pisten 16 und 32 für Flüge trotz entgegengesetzter Richtung der Flugziele).
Die unterzeichnenden Gemeinden und Regionen postulieren für den Flughafen Zürich eine Flugbetriebsabwicklung auf Grundlage
Geforderte Flugbetriebsvariante
Die unterzeichnenden Gemeinden und Regionen fordern mit diesem Positionspapier die nachfolgend dargestellte Flugbetriebsvariante für die ordentliche Flugoperation.
Bei bestimmten Wetterlagen (starker Westwind, Bisenlage, Schnee etc.) kommen, wie bis anhin, situationsangepasste Betriebskonzepte zur Anwendung.

In der vorgeschlagenen Flugbetriebsvariante manifestiert sich ein fairer, betrieblich umsetzbarer Lastenausgleich zwischen allen Himmelsrichtungen und Regionen. Die geforderte Flugbetriebsvariante berücksichtigt die Interessenslage der Bevölkerung in Süddeutschland gleichermassen wie diejenige der hauptbetroffenen Gemeinden in der Schweiz.
137 Gemeinden unterstützen das Positionspapier
43 Gemeinden nördlich des Flughafens
Hüntwangen; Rafz; Schleinikon; Schöfflisdorf; Steinmaur; Will ZH; Bachenbülach; Bachs; Buchberg; Bülach; Eglisau; Glattfelden; Hochfelden; Höri; Neerach; Rüdlingen; Stadel; Wasterkingen; Weiach; Winkel.
Die Gemeinden des Gemeindeverbands ZurzibietRegio:
Baldingen; Böbikon; Böttstein; Döttingen; Endingen; Fisibach; Full-Reuenthal; Kaiserstuhl; Klingnau; Koblenz; Leibstadt; Lengnau; Leuggern; Mandach; Mellikon; Rekingen; Rietheim; Rümikon; Schneisingen; Siglistorf; Tegerfelden; Wislikofen; Bad Zurzach.
14 Gemeinden westlich des Flughafens
Buchs ZH; Boppelsen; Daellikon; Dänikon; Dielsdorf; Niederglatt; Niederhasli; Niederrohrdorf; Niederweningen; Oberglatt; Oberrohrdorf; Regensdorf; Regensberg; Rümlang.
Regio Frauenfeld:
Felben-Wellhausen; Frauenfeld; Gachnang; Herdern; Homburg; Hüttlingen; Hüttwilen; Matzingen; Müllheim; Neunforn; Pfyn; Stettfurt; Thundorf; Uesslingen-Buch; Warth-Weiningen.
Regio Wil:
Aadorf; Bettwiesen; Bichelsee-Balterswil; Braunau; Eschlikon; Fischingen; Jonschwil; Kirchberg SG; Lommis; Lütisburg; Münchwilen; Niederhelfenschwil; Oberbüren; Oberuzwil; Rickenbach TG; Sirnach; Tobel-Tägerschen; Uzwil; Wängi; Wil; Wilen; Zuzwil.
Regionalplanungsgruppe Mittelthurgau:
Affeltrangen; Amlikon-Bissegg; Berg; Birwinken; Bischofszell; Bürglen; Bussnang; Erlen; Hauptwil-Gottshaus; Hohentannen; Kradolf-Schönenberg; Märstetten; Schönholzerswilen; Sulgen; Weinfelden; Wigoltingen; Wuppenau; Zihlschlacht-Sitterdorf.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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