Bülach, 18.09.2015: Die IG-Nord nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der Bundesrat ohne Berücksichtigung der betroffenen Bevölkerung und Gemeinden die Tore für Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich öffnet. Mit der Anpassung des Richtplans im Alleingang missachtet der Bundesrat frühere Entscheide des Zürcher Kantonsrats und brüskiert die hauptbetroffene Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich.
Die heute vom Bundesrat durchgesetzte Anpassung des Richtplans ermöglicht eine Verlängerung der Pisten 28 und 32, entgegen dem ausdrücklichen demokratischen Entscheid des Zürcher Kantonsrats. Zusätzlich hat der Bundesrat die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt auf eigene Faust verschoben.
Anstatt gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und Bevölkerungsteilen eine tragfähige Lösung zu suchen, missachtet der Bundesrat deren Anliegen und stellt sie vor vollendete Tatsachen. „Ein Entscheid über unsere Köpfe hinweg wird nicht zu einer Entspannung im Fluglärmstreit führen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die IG-Nord wehrt sich dezidiert gegen eine unverhältnismässige Belastung per Diktat des Bundesrats.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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