Eglisau, 25.07.2018: Die IG-Nord begrüsst den Umstand, dass das BAZL endlich Massnahmen gegen die regelmässige Überschreitung der zulässigen Fluglärmbelastung in der Nacht angeordnet hat. Das damit angestrebte Ziel, die Lärmbelastung «nicht weiter ansteigen» zu lassen, ist aber ungenügend. Vielmehr braucht es weitere griffige Massnahmen für eine effektive Reduktion der Lärmbelastung der Bevölkerung auf ein zulässiges und erträgliches Niveau. Kritisch sieht die IG-Nord in diesem Zusammenhang die geplante Überprüfung des zulässigen Lärmniveaus.
Für die IG-Nord geht der heutige Entscheid des BAZL insgesamt zu wenig weit: «Wir fordern weiterhin wirksame Massnahmen, welche die heute unzulässig hohe Lärmbelastung auch in der ersten Nachtstunde ab 22 Uhr auf ein für die Bevölkerung erträgliches Niveau reduzieren», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Dazu gehören griffige Lärmgebühren und die konsequente Einhaltung der Nachtflugsperre.
Gemäss heutigem Entscheid des BAZL dürfen die demnächst in Betrieb genommenen Schnellabrollwege ab Piste 28 nicht für Kapazitätssteigerungen verwendet werden. Die Anzahl Slots soll auf dem heutigen Stand bleiben. Diese klare Vorgabe ist ein wichtiges Signal und wird begrüsst – sie geht aber zu wenig weit. Die Reduktion der verspäteten Abflüge nach 23 Uhr, ist ein Minimalziel, griffige Massnahmen für die Reduktion der Lärmbelastung in der ersten Nachtstunde (22-23 Uhr) auf ein zulässiges Niveau fehlen weiterhin. «Die Plafonierung der Lärmbelastung auf dem heutigen, untragbaren Zustand ist für die Bevölkerung im Norden des Flughafens kein Gewinn», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Der gleichzeitigen Ankündigung des BAZL, die zulässige Lärmbelastung in der Nacht allenfalls anzupassen, steht die IG-Nord äusserst kritisch gegenüber. Es ist zu befürchten, dass die heute unzulässige Situation legitimiert wird und der Lärmschutz weiter aufgeweicht wird. Die IG-Nord wird sich weiterhin dezidiert für den Schutz der Bevölkerung einsetzen und eine Erhöhung der Lärmbelastung bekämpfen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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