Eglisau, 03.10.2018: Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen drei Gesuche der Flughafen Zürich AG (FZAG). Im Zentrum der Beschwerden stehen die Forderungen nach einer gemeindeverträglichen Flughafenentwicklung und einer effektiven Berücksichtigung der Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden und ihrer Bevölkerung. Die geplante Ausweitung der von Fluglärm betroffenen Gebiete im Norden des Flughafens und zusätzliche Erleichterungen werden entschieden zurückgewiesen.
Die Einsprachen der IG-Nord richten sich gegen die Änderung des Betriebsreglements (BR17), die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen bei Nacht sowie die Anpassung des Sicherheitszonenplans. Sie wehrt sich dagegen, dass die Lärmbelastung in den Gemeinden im Norden des Flughafens, gerade in den sensiblen Randstunden, zementiert und teilweise sogar ausgebaut werden soll.
Allfällige Anpassungen der Routenführung und Pistennutzungszeiten sind so auszugestalten, dass keine zusätzlichen Gebiete von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Die einzige akzeptable Veränderung von lärmbetroffenen Gebieten wäre eine Reduktion im Vergleich zur bereits heute unzulässigen Situation. Die FZAG wird aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Lösungen zu entwickeln, die keine Überschreitung von Alarm- und Grenzwerten zur Folge haben. «Es wäre nachhaltiger, wenn die langfristige Planung und Entwicklung um den Flughafen mit den Direktbetroffenen koordiniert würde, anstatt diese mit Vorstössen zuzudecken», so Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die FZAG verunmöglicht mit einzelnen, schrittweisen Änderungen und Eingaben eine nachhaltige, planmässige Gemeindeentwicklung. «Für die Erfüllung unserer Aufgaben brauchen wir dringend eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit. Diese ist heute gerade im zentralen Bereich der Raumplanung nicht gegeben», sagt Hanspeter Lienhart. Ausserdem würden die Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung durch diese Salamitaktik deutlich erschwert.
Die IG-Nord verlangt, dass die aktuellen Rechtsgrundlagen geklärt werden, bevor die Umsetzung neuer Vorstösse seitens der FZAG geprüft wird. So stützen sich die aktuellen Gesuche teilweise auf Verfügungen und Entscheide, die Gegenstand von hängigen Beschwerden und Einspracheverfahren sind.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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