Zwischen 23.00 Uhr – mit der Möglichkeit des Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr – und 6.00 Uhr ist für den Flughafen Zürich per Gesetz ein Nachtflugverbot verhängt. Eingehalten wird es nicht. Ganz besonders nicht diesen Sommer.
87 Nachtflüge im Juni, 97 Nachtflüge im Juli, 10 Nachtflüge im August. Insgesamt 194 Mal wurde diesen Sommer das Nachtflugverbot am Flughafen Zürich verletzt. Das sind mehr als doppelt soviele Verstösse wie im langjährigen Durchschnitt (94 im Durchschnitt der Jahre 2011 bis und mit 2024) und nochmals 38 Nachtflugbewegungen mehr als im bereits rekordhohen Sommer 2023 (156 Nachtflugbewegungen). Eine solche Folge mit zweimal mehr als 80 monatlichen Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit wie im Sommer 2024 gab es seit Einführung der verlängerten Nachtflugsperre im August 2010 überhaupt noch nie.
Bereits jetzt zeichnet sich ein neuer Nachtflug-Jahresrekord für 2024 ab. In den bisherigen Rekordjahren 2017 und 2018 (je 312 Nachtflugbewegungen pro Jahr) waren bis Ende August 208 (2017), respektive 256 (2018) Verstösse gegen das Nachtflugverbot zu verzeichnen. Dieses Jahr sind es per Ende August bereits 259 Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeiten.
Im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Luftfahrtgesetzes ist die Idee einer Besitzstandsgarantie für den Betrieb des Flughafens Zürich aufgetaucht. Das ist problematisch. Es würde eine Situation verstetigt, in der das Nachtflugverbot offensichtlich zu wenig konsequent eingehalten wird.
Die Flughafenregion ist heute eines der wertvollsten und dynamischsten Siedlungsgebiete im Kanton Zürich. Durch die anhaltenden Verstösse gegen das Nachtflugverbot entsteht ein unwiderruflicher Wertverlust der Grundstücke für die Menschen und Körperschaften, die unsere Region ausmachen und mit Leben füllen. Mehr Lärmbelastungen durch nicht eingehaltene Nachtruhe stören die Bevölkerung empfindlich und senken die Attraktivität der Region - auch für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Die IG-Nord verurteilt die seit Jahren anhaltende Durchlöcherung der Nachtflugsperre. Der Flughafen Zürich und die Fluggesellschaften haben die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren.
* Die Medienmitteilung enthielt in ihrer ursprünglichen Form eine zu tiefe Zahl für die Nachtflüge im August 2024 (fälschlicherweise 10 Nachtflüge anstelle der tatsächlichen 55 Nachtflüge). Für den Fehler entschuldigen wir uns.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
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