IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Es gilt nach wie vor, was das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2021 klar festgehalten hat: Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL und das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich müssen überarbeitet werden. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden sind falsch abgebildet. Die Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist nicht korrekt berücksichtigt. 

Keine rechtliche Grundlagen für neue Flughafenbauten und für Ausgestaltung Flugbetrieb

Ohne korrektes SIL-Objektblatt und ohne eine auf dieser Basis überprüfte Richtplanung der Kantone fehlt die planungsrechtliche Grundlage für neue Infrastrukturbauten am Flughafen und für die Ausgestaltung des Flugbetriebs. Die IG Nord und die IG Nord-Gemeinden haben deshalb bereits Ende 2023 gegen den Neubau des Doks A und gegen den Neubau des Towers Einsprache erhoben. 

Plangenehmigung ist hat keine präjudizielle Wirkung

Das UVEK hält in der Plangenehmigung fest, dass die Erteilung der Genehmigung für den Neubau des Towers für die Einsprachen der IG Nord und der IG Nord-Gemeinden Buchberg (SH), Bülach (ZH), Bachenbülach (ZH), Eglisau (ZH), Glattfelden (ZH), Hochfelden (ZH), Höri (ZH), Lengnau (AG), Neerach (ZH), Neuenhof (AG), Rüdlingen (SH) und Winkel (ZH) keine präjudizielle ober sonstwie bindende Wirkung auf allfällige hängige oder spätere flugbetrieblich relevanten Verfahren des Flughafens Zürich hat. Durch den vorliegenden Entscheid werden die Einsprechenden in ihren Rechten und Möglichkeiten gegenüber flugbetriebsbezogenen Festlegungen in übergeordneten Planungsverfahren, insbesondere im SIL-Objektblatt, sowie in Verfahren zur Änderung des Betriebsreglements oder in Verfahren zur raumplanerischen Entwicklung der Gemeinden nicht eingeschränkt 

Bund stärkt Anliegen der IG Nord-Gemeinden

Mit dem Verweis auf die fehlende präjudizierende Wirkung stärkt der Bund das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung und bestätigt erstmals in dieser Deutlichkeit, dass die IG Nord-Gemeinden in den Verfahren zu ihrer raumplanerischen Entwicklung nicht eingeschränkt sind.

 
2026
IG Nord erhebt Einsprache gegen Betriebsreglementsänderung
Medienmitteilung vom 16.02.2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen das ergänzte Gesuch zur Änderung des Betriebsreglements 2014/2017 eingereicht. Die weiterhin unfaire Konzentration auf den Norden, die ungenügende Lärmreduktion und die Einschränkungen bei der Siedlungsentwicklung sind die Gründe dafür.
2026
IG Nord erhebt Einsprache gegen Pistenverlängerungen

Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.

2025
Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.

 

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