IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Die IG Nord, zu der neben Gemeinden aus den Kantonen Zürich und Schaffhausen neu auch die beiden Gemeinden Lengnau und Neuenhof aus dem Kanton Aargau als assoziierte Mitglieder gehören, hat am 14. Dezember 2023 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Einsprache gegen die Planauflage gegen die Planauflagen der Flughafen Zürich AG betr. den "Neubau Dock A" und den "Neubau ZRH-Tower" eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt auch die Pistenverlängerungsfrage – auch die jetzt anstehende Zürcher Volksabstimmung – zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und -entwicklung auch in den Gemeinden im Nordbereich des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

Hausaufgaben zu Nachtlärm und SIL-Objektblatt sind immer noch nicht gemacht

Die IG Nord verlangt insbesondere Transparenz wieweit die beiden Projekte "Neubau Dock A" und "Neubau ZRH-Tower" Einfluss auf künftige Infrastrukturvorhaben und den Betrieb des Flughafens haben. Die IG Nord wehrt sich dagegen, dass für die Zukunft des Flughafens zusammenhängende Fragen aufgesplittert in einzelnen Verfahren beurteilt werden. Die IG Nord verlangt, dass eine präjudizierende Wirkung auf Infrastrukturvorhaben und betriebliche Fragen vom Bund ausgeschlossen wird. Bis das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021, in welchem die IG Nord weitgehend erfolgreich war, umgesetzt wird und die dortigen "Hausaufgaben" des Bundesverwaltungsgerichts, von der Überprüfung des Nachtlärms bis zur Überprüfung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL-Objektblatt) endlich in Angriff genommen und rechtkräftig erledigt sein werden, sollen die Plangenehmigungsverfahren sistiert bleiben oder eben eine präjudizielle Wirkung auf künftige Verfahren verbindlich ausgeschlossen werden. Auch die Pistenverlängerungsverfahren müssen warten, bis die "Hausaufgaben" gemacht sind.

Weitere rechtliche Schritte erfolgen in Kürze

Die IG Nord-Gemeinden bereiten – ebenfalls zusammen mit den Aargauer Gemeinden Lengnau und Neuenhof – dringende Eingaben an den Bund und den Kanton Zürich vor. Sie berufen sich dabei auf viele Fragen auf 260 Seiten beantwortende, rechtskräftige Bundesverwaltungsgericht. Im Urteil A-3484/2018 zu Betriebsreglement 2014 hatte ihnen dieses im September 2021 ihre Beschwerden, wie das Gericht in seiner offiziellen Medienmitteilung selbst festhielt, weitgehend gutgeheissen. Doch noch immer fehlt die Umsetzung.

Deshalb kommen Schritte und Abstimmungen für Pistenverlängerungen zu früh. Zuvor muss auch noch geklärt werden, ob die jetzigen Planungsbeschränkungen, die sog. "Abgrenzungslinien" neu gezogen oder in ihren Auswirkungen auf die Siedlungsqualität und die Siedlungsentwicklung überarbeitet werden müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat darauf hingewiesen, dass am Flughafen Zürich der "Nachtverkehr überarbeitet werden muss". Die "Hausaufgaben", so die IG Nord, wurden noch nicht gemacht. Das Bundesverwaltungsgericht hält schonungslos fest: "Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden wurden nicht korrekt abgebildet und müssen neu festgesetzt werden [...], die Lärmbelastung wurde "unrichtig festgelegt". Das Gericht in St.Gallen schreibt: "Grundlage für das Betriebsreglement sowie für die An- und Abflugrouten bildet der Sachplan Infrastruktur für die Luftfahrt SIL. Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun bei der Überprüfung des Sachplans fest, dass die Lärmbelastung zwischen 22.00 und 23.30 Uhr nicht korrekt bzw. gar nicht ausgewiesen wird oder auf veralteten Annahmen zur Verspätungssituation beruht. Folglich werden die vom Lärm betroffenen Gebiete nicht korrekt abgebildet."

Das Gericht hob daher die "Festlegung der zulässigen Lärmimmissionen und der gewährten Erleichterungen" auf. "Die Sachplanbehörde wird sich insbesondere mit der Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr vertieft auseinandersetzen und die Lärmauswirkungen neu festsetzen müssen. [...]" Damit fehlt, so die IG Nord, für einen Entscheid, ob es zu Pistenverlängerungen kommen darf oder nicht, schlicht die planungsrechtliche Grundlage.

Die IG Nord-Gemeinden wünschen sich einen sicheren, erfolgreichen Landesflughafen Zürich, der die Siedlungsqualität und Siedlungsentwicklung der Gemeinden auch in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und im Norden des Kantons Zürich respektiert. Sie wehren sich gegen eine Kanalisierung und fordern einen vorurteilsfreien Einbezug auch des Südens, einschliesslich direkter Starts und Landungen.

Nächster Schritt ist also die Überprüfung des SIL-Objektblatts und der kantonalen Richtplanungen. Hier wollen und müssen die Gemeinden einbezogen werden. Erst danach liegen die Entscheidgrundlagen für die Frage vor, ob der Flughafen Zürich, um sicher oder mit Sicherheitsmarge betrieben werden kann, Pistenverlängerungen braucht und was deren Folgen für die Bevölkerung sind.

Für weitere Informationen:

  • Markus Surber, Präsident IG Nord, 078 723 88 01 und Peter Senn, Geschäftsführer IG Nord, 044 863 14 61
  • für luftfahrt- und raumplanungsrechtliche Fragen: Dr. iur. Heinrich Ueberwasser, 061 641 40 44

Medienmitteilung als PDF

 
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